Ihr Weg zur Betreuung: Schritt für Schritt erklärt

Die rechtliche Betreuung in Deutschland ist ein wichtiges Verfahren, um Menschen zu unterstützen, die ihre Angelegenheiten aufgrund bestimmter Umstände nicht mehr selbstständig regeln können. Im Betreuungsbüro Guedes legen wir größten Wert darauf, diesen Prozess transparent, menschlich und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten zu gestalten. Begleiten Sie uns durch die einzelnen Phasen – von der ersten Anfrage bis zum erfolgreichen Abschluss der Betreuung.

1. Antragstellung & gerichtliche Prüfung

Der erste Schritt zur rechtlichen Betreuung ist die Antragstellung beim zuständigen Betreuungsgericht. Dies kann entweder als Eigenanregung durch die betroffene Person selbst erfolgen, wenn sie ihre Unterstützungsbedarfe erkennt, oder häufiger als Fremdanregung durch nahestehende Personen wie Angehörige, Ärzte oder soziale Dienste. Das Betreuungsgericht prüft dann sorgfältig, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen. Hierzu wird in der Regel ein unabhängiges ärztliches Gutachten eingeholt, um die Notwendigkeit und den Umfang der Unterstützung festzustellen. Dies dient dazu, Ihre Selbstbestimmung zu wahren und sicherzustellen, dass eine Betreuung nur dann eingerichtet wird, wenn sie wirklich erforderlich ist.

2. Betreuerwahl & individuelle Aufgabenbereiche

Nach der gerichtlichen Prüfung wird die Betreuungsbehörde einen Vorschlag für eine geeignete Betreuungsperson unterbreiten – dies kann ein Angehöriger, eine Vertrauensperson oder ein professioneller Betreuer wie das Betreuungsbüro Guedes sein. Das Gericht legt anschließend die Betreuungsbereiche fest, in denen Unterstützung benötigt wird. Dies ist entscheidend, um den Eingriff in Ihre Selbstbestimmung so gering wie möglich zu halten. Typische Bereiche umfassen die Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung oder Vertretung vor Behörden. Viele Klienten fragen: „Werde ich entmündigt?“ oder „Bin ich noch geschäftsfähig?“. Wir versichern Ihnen: Eine rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung. Sie behalten Ihre Geschäftsfähigkeit, und der Betreuer handelt nur in den vom Gericht bestimmten Bereichen, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

3. Aktive Begleitung & die Beendigung der Betreuung

Sobald ein Betreuer bestellt ist, beginnt die aktive Phase der Begleitung. Unser Büro legt großen Wert auf regelmäßige Kommunikation und die Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Der Betreuer erstellt Berichte an das Betreuungsgericht, um die Fortdauer und den Umfang der Betreuung zu überprüfen. Fragen wie „Kann ich über mein eigenes Geld oder meine Wohnung bestimmen?“ oder „Behalte ich meine Freiheit?“ sind hier zentral. Wir fördern Ihre Eigenständigkeit und unterstützen Sie darin, wo immer möglich, Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das Betreuungsgericht überprüft kontinuierlich die Notwendigkeit der Maßnahme. Ziel ist es, die Betreuung zu beenden oder zu reduzieren, sobald Sie wieder in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten vollständig oder in ausreichendem Maße selbst zu regeln. Unser menschlicher Ansatz bedeutet, stets auf eine Verbesserung Ihrer Lebensqualität hinzuarbeiten und Sie dabei zu unterstützen, wieder volle Autonomie zu erlangen.

„Von Anfang an fühlte ich mich beim Betreuungsbüro Guedes als Mensch gesehen und nicht als 'Fall'. Die individuelle Begleitung und der Respekt vor meinen Wünschen waren einzigartig. Ich konnte meine Freiheit bewahren und wurde stets in Entscheidungen einbezogen.“

Ein Klient von Betreuungsbüro Guedes